Finanzbuchhaltung

Das Ziel der Finanzbuchhaltung besteht darin, das Gesamtergebnis eines Unternehmens zu ermitteln, um die Vermögensverhältnisse und Veränderungen der Bestände dokumentieren zu können.

Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden hierbei mit den Methoden der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) erhält man so eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die einem den IST-Zustand des Unternehmenserfolges aufzeigt. Dieser dient als Ausgangsbasis für die zukünftige Planung. Optimaler Weise sollte ein ständiger Vergleich von IST und PLAN-Zahlen erfolgen, um den Weg zum Erfolg des Unternehmens konsequent weiterverfolgen zu können.

„Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält. (Jean Baptiste Colbert (1619-83), Finanzmin. Ludwig XIV.)

Wir helfen Ihnen gerne, bei allen Fragen rund um Ihre Finanzbuchhaltung.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung befasst sich im Wesentlichen mit der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Hierfür müssen von uns regelmäßig Personalstammdaten gepflegt, Jahreslohnkonten geführt und gesetzlich vorgeschriebene Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) erfüllt werden. Ebenso beinhaltet die Tätigkeit die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Für viele Unternehmen lohnt es sich, lieber Energie und Zeit in den Aufbau des Kerngeschäfts zu stecken und die Lohnbuchhaltung an einen Profi auszulagern. Als Lohnbuchhalter bringen wir umfangreiche Kenntnisse im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht mit. Für junge Existenzgründer und Start-Ups mit wenig Erfahrung in diesen Bereichen ist es zudem sinnvoll, die Lohnbuchhaltung in externe Hände zu geben, um typische Anfängerfehler zu vermeiden, die später viel Zeit und Geld kosten.

Aufgaben der Lohnbuchhaltung im Überblick

Lohnkonten
Die Lohnbuchhaltung führt für jeden Mitarbeiter ein eigenes Lohnkonto, in dem die wesentliche Abrechnungsdaten festgehalten werden.

Meldungen
Die Lohnabzüge werden von der Lohnbuchhaltung an die Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt sowie ggf. an externe Zahlungsempfänger gemeldet und überwiesen.

Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Ebenso begleiten wir Sie bei Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen.

An- und Abmeldung von Mitarbeiter
Tritt ein neuer Mitarbeiter in das Unternehmen ein, dann wird dieser beim Finanzamt und der zuständigen Krankenversicherung angemeldet. Je nach Art der Beschäftigung gibt es zudem unterschiedliche Dokumentations- und Meldepflichten, die von uns berücksichtigt werden müssen. Die Lohnbuchhaltung wickelt auch die erforderlichen Mitarbeiteraustritte ab und meldet diese den Sozialversicherungsträgern. Auch eine Erstellung von Personalstatistiken kommt häufig dazu.

Abrechnung für Arbeitnehmer
Während der Anstellung des Mitarbeiters erstellen wir die Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge, die neben der Ermittlung der Gesamtbezüge inkl. Lohn- und Lohn-nebensteuern auch die Ermittlung der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge umfasst sowie die Erstellung der Entgeld-Abrechnungen.